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3. Partei

Bis heute sind 3. Parteien nicht zugelassen. Das heißt, nur chinesische Behörden können Audits durchführen und Lizenzen gewähren sowie ausstellen. Das wird auch bis auf weiteres so bleiben.

Das bedeutet aber auch, dass alle Behörden, welche im Lizenzprozess involviert sind, nicht gleichzeitig beraten dürfen. Für Sie als Antragsteller bedeutet das, dass Sie während des gesamten Zeitraums von der Vorbereitung bis zum Audit auf sich allein gestellt sind.

Hier zahlt es sich aus, einen erfahrenen Partner an der Seite zu haben, der Sie während des gesamten Lizenzprozesses unterstützt. Damit sparen Sie Zeit und Geld.